AGB

Allgemeinse Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der freiberuflich tätigen Hebamme und der Leistungsempfängerin (Schwangere, Wöchnerin).
Gegenstand ist die Erbringung von Leistungen der Hebammenhilfe nach §134a SGB V sowie ggf. privat zu vereinbarende Wahlleistungen.

2. Leistungsumfang

Die Hebammenleistungen erfolgen auf Basis des Versorgungsvertrags nach §134a SGB V und umfassen unter anderem:

  • Anamnese und Vorgespräch

  • Schwangerenvorsorge

  • Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden

  • Wochenbettbetreuung (Hausbesuche)

  • Beratung zu Still- und Ernährungsfragen

Leistungen können in Form von Hausbesuchen oder über geeignete Kommunikationsmittel (z. B. Telefon) erbracht werden. Die Anzahl und Dauer der Leistungen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Die Geburtsbegleitung ist nicht Bestandteil der angebotenen Leistungen.

3. Kostenübernahme und Wahlleistungen

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse der Leistungsempfängerin.
Wahl- oder Zusatzleistungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, sind privat zu tragen. Dazu zählen unter anderem:

  • Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs

  • Fahrkosten bei Entfernungen über 20 km (0,30 €/km)

  • nicht rechtzeitig abgesagte Termine (siehe Punkt 12)
    Die Hebamme informiert vorab über eventuell entstehende Kosten. Eine Privatrechnung wird erstellt.

4. Leistung durch mehrere Hebammen

Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, die Hebamme zu informieren, wenn parallel oder zuvor Hebammenleistungen durch andere Kolleginnen in Anspruch genommen wurden.
Insbesondere Vorgespräche dürfen nur einmal je Schwangerschaft von der Krankenkasse erstattet werden. Weitere Vorgespräche sind selbst zu zahlen (76,62 €).

5. Privatversicherte und Selbstzahlerinnen

Private Leistungen sind unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung innerhalb der vereinbarten Frist zu begleichen.
Der Abrechnung liegt i. d. R. der 2,0-fache Kassensatz des jeweiligen Bundeslandes zugrunde. Die Hebamme haftet nicht für fehlende oder eingeschränkte Erstattungen durch private Krankenversicherungen.

6. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 21 Tagen nach Zugang fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von 5 € pro Mahnung sowie Verzugszinsen gemäß §288 BGB berechnet.
Die Hebamme ist berechtigt, bei Nichtzahlung nach zweimaliger Mahnung ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

7. Mitwirkungspflichten und Mitteilungen

Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung, insbesondere zur:

  • rechtzeitigen Mitteilung von Änderungen der persönlichen Daten (Adresse, Telefonnummer, Versicherung etc.)

  • Quittierung der erbrachten Leistungen zur Abrechnung mit der Krankenkasse

  • rechtzeitigen Information der Hebamme über die Geburt zur Planung der Wochenbettbetreuung

8. Haftung

Die Hebamme haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit.
Sie ist berufshaftpflichtversichert. Bei medizinisch erforderlicher Weiterbehandlung wird die Leistungsempfängerin angewiesen, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unterbleibt dies, entfällt die Haftung der Hebamme.

9. Datenschutz

Personenbezogene und medizinische Daten werden im Rahmen der Betreuung unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet und ggf. an Dritte (z. B. Krankenkasse, weiterbehandelnde Ärzt*innen) übermittelt.
Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht. Eine Schweigepflichtentbindung ist bei Vertretung oder Weitergabe medizinischer Informationen erforderlich.

10. Erreichbarkeit

Die Hebamme bietet keine 24-Stunden-Erreichbarkeit.
Telefonische Erreichbarkeit besteht i. d. R. Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr. Sollte sie nicht erreichbar sein, sollte sich die Leistungsempfängering in dringenden Fällen an die zuständige gynäkologische/kinderärztliche Praxis, die Geburtsklinik wenden oder den Notruf wählen.

11. Vertretung

Bei vorübergehender Abwesenheit (z. B. Krankheit, Urlaub) kann eine Vertretung durch eine andere Hebamme erfolgen.
Eine Vertretung ist nicht garantiert. Die Vertretung erfolgt in eigener Verantwortung der Kollegin. Die Hebamme haftet nicht für deren Leistungen.

12. Termine und Ausfallgebühren

Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, vereinbarte Termine pünktlich wahrzunehmen und bei Verhinderung spätestens 4 Stunden vorher abzusagen.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden mit 35 € berechnet, außer im Fall von Geburten oder medizinischen Notfällen.

13. Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit schriftlich ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Die Hebamme behält sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund (z. B. gestörtes Vertrauensverhältnis, fehlende Mitwirkung) zu beenden. Erbrachte Leistungen werden abgerechnet.

14. Sonstige Regelungen / Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine gültige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.